LAWINFO

Bankengespräch

QR Code

Allgemeine Kredit-Faktoren

Rechtsgebiet:
Bankengespräch
Stichworte:
Bankengespräch
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Nebst der Schweizerischen Erlasse (Bankengesetz (BankG), Auftragsrecht, Kreditvertragsrecht sowie die einschlägigen Aufsichtserlasse) sind ergänzend für die Geschäftsführung bei der Kreditgeberin massgebend:

Basel II

= Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II)

Mindestkapitalanforderungen

  • Minimale Eigenmittelanforderungen an die kreditgebenden Banken
    • Risiko-abhängige Eigenmittelhinterlegung (im Gegensatz zu bisher 8 % der eigenen Mitteln)
  • Risikohandling
  • Kreditrisiko
  • Marktrisiko
  • Operationelle Risiken

Aufsichtsrechtlicher Überwachungsprozess

  • Überwachung der bankinternen Risikomanagementsysteme durch die Aufsichtsbehörde
    • Zentrale Grundsätze des Überwachungsprozesses
    • Transparenz und Verantwortlichkeit
    • Zinsänderung im Anlagebuch

Förderung der Marktdisziplin

  • Umfang der empfohlenen und vorgeschriebenen Offenlegung im Sinne der Marktdisziplin
    • Erweiterte Offenlegung
    • Kapitalausstattung
    • Risiko-Exposure
    • Kapitaladäquatheit, samt Verfahren und Prozesse

Basel III

= Kapital- und Liquiditätsregeln für Banken (Basel III)

Ziele

  • Balance von stabilerem Finanzsystem und Vermeidung Kreditverknappung
  • Haftungsbegrenzung oder Haftungsreduktion für Staat bzw. Steuerzahler

Kapital

  • Stärkung der Eigenkapitalbasis (Qualität, Konsistenz + Transparenz)
  • Verbesserte Risikodeckung
  • Einführung Verschuldungsgrenze (Leverage Ratio)
  • Prozyklizitäts-Reduktion + Erhöhung der antizyklischen Puffer
  • Koordination der Systematischen Risiken + Geschäftsbeziehungen

Liquidität

Liquidity Coverage Ratio (LCR)
  • LCR soll gewährleisten, dass die globalen Banken im Falle eines Stress-Szenarios genügend kurzfristige Liquidität bereithalten, namentlich um während eines Monates Barabflüsse kompensieren zu können
  • LCR zwingt die Banken, liquide Mittel vorzuhalten
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
  • NSFR verlangt, dass Banken ihre Forderungen mit langfristigen Finanzierungsquellen entsprechend Fälligkeitsprofil, abdecken
  • NSFR soll verhindern, dass Banken langfristige Verbindlichkeiten nur mit kurzfristigen Finanzierungsquellen absichern

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.