Die Charakteristika bzw. Gemeinsamkeiten sind:
- Nachrangigkeit der zur Verfügung gestellten Mittel (Eigenkapitalcharakter)
- Verstärkte Beteiligung am Eigenkapital
- Zeitliche Befristung
- Rückzahlungsklausel
- Höhere Verzinsung für das „Quasi-Eigenkapital“
- Ergebnisorientierte Verzinsungskomponenten
- Risikogerechte Verzinsung
- Steuerliche Vorteile