Der Kreditnehmer-Vertreter muss davon ausgehen, dass im Hinblick auf die Gewährung bzw. die Weiterführung des Kredits von der Bank alles und jedes gemessen werden könnte:
- Bonität
- Bilanz-Kennzahlen
- Erfolgsrechnungs-Kennzahlen
- Mehrjahresentwicklung
- Kennzahlen-Verhältnis zu
- Marktentwicklung
- Branchenentwicklung
- Konkurrenz (Wettbewerbssituation / Wettbewerbsanalyse)
- etc.
Weiterführende Informationen
Hinweis
- Prüfung, ob sich die Kreditnehmerin durch eine externe Rating-Agentur bewerten lassen soll
Link
- Bankeninteresse an ordentlichem Kreditverlauf | darlehen-kredite.ch