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Bankengespräch

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Start-up-Finanzierung

Rechtsgebiet:
Bankengespräch
Stichworte:
Bankengespräch
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Gespräch zu einer Start-up-Finanzierung bestimmt sich durch folgende Aspekte:

Start-up-Finanzierung

Der Vorlauf

Bankenauswahl
  • Sie haben 2 – 3 Banken ausgewählt und darauf geachtet, dass diese für Sie die richtigen Anlaufstellen sind:
    • zB Devisenhandel
    • zB Internationale Vernetzung mit Korrespondenz-Banken
    • zB Akkreditiv-Expertise
    • zB Kautionen-Tätigkeit
    • uam
    • Vor-Ort-Marktkenntnis
    • Dienstleistungsangebot für Ihre Bedürfnisse
  • rechtzeitige Kontaktnahme und ohne Zeitdruck agieren
  • möglicherweise müssen wegen verschiedener interner Zuständigkeiten bei der Bank auch Kollegen des Bankberaters (rechtzeitig) eingebunden werden
Abklärung Kapitalbedarf
  • Eigenkapital-Grundlage
  • Fremdkapitalbedarf
Abklärung Kreditart
Liquiditätsplanung
Rentabilitätsplanung
Beizug Berater
  • Existenz-/Gründungsberater /Rechtsanwalt für Wahl der zutreffenden Organisationsform
  • Steuerberater / Treuhänder
Voraberkundigung, welche Unterlagen die Bank benötigt
Testlauf mit Gründungsberater
  • Es empfiehlt sich, das Bankengespräch mit dem Gründungsberater oder mit Freunden durch zu besprechen
  • Verständliche Geschäftsideen-Präsentation, für Laien verständlich, ohne auf die Details einzugehen

Das Bankgespräch

Das (erste) Bankengespräch ist ein sehr wichtiger Schritt im Zuge Ihrer Unternehmensgründung. Setzen Sie sich trotzdessen nicht selber unter Druck: Sie sind nicht Bittsteller, sondern potentieller Kunde. Für die Bank stellt Ihr Kreditanliegen ein ganz normales Bankgeschäft dar. Im Gegenteil: Für Banken ist das Neukundengeschäft für ihr tägliches Business und für die Wahrung oder die Ausweitung ihres Marktanteils wesentlich. Bei jedem Neukunden hofft natürlich auch die Bank, sie könne mit ihm zusammen ein expansives Geschäftsverhältnis begründen.

Gesprächs-Relevanzen

Gesprächsunterlagen
    • Mittels Vorabtelefonanruf bei Bankenvertreter abklären / falls erwünscht, Unterlagen mindestens eine Woche vorher der Bank einreichen
    • Lebenslauf (CV)
    • Ausbildungszeugnisse
    • Dokumente zu Zusatzqualifikationen
    • Geschäftsidee
    • Businessplan (als Nachweis der intensiven Befassung von wirtschaftlicher Kompetenz
      • Gründer
      • Organisation
      • Personal
      • Finanzplanung
        • Kapitalbedarfsplan
        • Liquiditätsplan
        • Rentabilitätsvorschau
      • Produkt
      • Markt
      • Wettbewerb
      • etc.
      • nachhaltige Planung zur Vermeidung einer Insolvenz
      • vgl. auch Business-Planning | business-planning.ch
    • ev. Selbstauskunft von Betreibungsamt (Betreibungsregisterauszug)
Vorabgedanken zu einer optimalen Kapitalstrategie
  • Eigenmittel
  • Fördermittelnutzung
  • Fremdkapitalaufnahme (in tragbarem Umfang)
Mitnahme Begleitperson (zB Berater)
  • Anstandshalber Vorankündigung der Begleitperson erforderlich
  • 4 Augen-Prinzip
  • Wenn Gründer „senden“ ist, kann sich der Berater dem „Empfangen“ widmen
  • Zeitweise Einbringung der Begleitperson, bei Spezialthemen oder zur Vermeidung von Missverständnissen
  • Erstellung des Gesprächsprotokolls
    • Festhalten von Zwischenvereinbarungen
    • Festhalten von nächsten Schritten
    • Ggf. durch Kundenbetreuer abzeichnen lassen
    • To do’s, Angaben von wem und bis wann zu erledigen
      • Nachzuschiebende Informationen
      • Zu überarbeitende und nachzureichende Unterlagen
Abklärung, welche Punkte Skepsis auslösen könnten
  • Möglichkeit zur Widerlegung der Einwände des Bankenvertreters
  • Gelassene Entgegnungsmöglichkeit wirkt kompetent und schafft Vertrauen
Einladung des Kundenberaters zu Unternehmensbesuch
  • Vermittlung eines Eindrucks des Unternehmens vor Ort
  • Erläuterung der Geschäftsidee vor Ort, 1:1
Konditionen-Verhandlung
  • Zinssatz (nicht allein entscheidend)
  • Amortisationsbeginn und Amortisationsbeträge
  • Laufzeit
  • Sicherheiten
  • Risikoeinstufung des Unternehmens (Rating)
Nachbearbeitung des Gesprächs

Vorgehen bei Kreditablehnung

  • Anwendung von „Plan B“
    • Vgl. Plan B
  • Erkundigung nach den Ursachen der negativen Kreditentscheidung
    • Zweifel an der Unternehmerkompetenz?
    • Annahme einer fehlenden Rentabilität?
    • Annahme des fehlenden Nachfrager- bzw. Markt-Interesses
  • ev. Versuch der Ausräumung der Banken-Zweifel
  • zur Vermeidung künftiger Fehler

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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