Je nach Kreditvolumen und Branche legt die Bank als Kreditgeberin im Kreditvertrag fest:
Berichts-Kadenz
- monatlich / quartalsweise / semesterweise / jährlich
Berichts-Gegenstand
- Bilanzkennzahlen
- Ertragskennzahlen
- Cash flow
- o.ä.
Berichts-Dokumente
- Zwischenbilanz / Zwischenabschluss
- Debitorenliste (bei Zessionskredit)
- = Evidenthaltung
- Zessionskredit
- Evidenthaltung der Globalzession
Meldepflicht für ausserordentliche Ereignisse
- CEO- / CFO-Wechsel
- zB besondere Ereignisse in Einkauf, Produktion oder Verkauf
- zB Klumpenrisiken (Ausfall eines Hauptkunden)
- o.ä.
usw.