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Bankengespräch

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Bonitäts-Check

Rechtsgebiet:
Bankengespräch
Stichworte:
Bankengespräch
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bonitäts-Check – auch Bonitätsprüfung oder -analyse – dient der Abklärung der Zahlungsfähigkeit in zwei Kriterien:

Kreditwürdigkeit

  • =   Zahlungswilligkeit
  • Kriterien
    • Persönliche Zuverlässigkeit
    • Zahlungswille
    • Natürliche Personen
      • Beruflich-fachliche Qualifikationen
    • Juristische Personen
      • Management

Kreditfähigkeit

  • =   Rückzahlungsfähigkeit (auch: Kapitaldienstfähigkeit)
  • Kriterien
    • Natürliche Personen
      • Einkommensnachweise
    • Juristische Personen
      • Bilanzen / Erfolgsrechnungen uam

Weiterführende Informationen

  • EGELI RAOUL, Bonitätsrisiken – Erkennen, bewerten, vermeiden, Zürich 2014, 260 S.

Systematische Bonitätsprüfung

Kreditinstitute wie Banken müssen aufgrund ihrer aufsichtsrechtlichen Vorgaben die Kreditrisiken einschätzen und einstufen. Sie verfügen daher über Systeme und Softwaretools, die sich mit der Ermittlung und anschliessenden Einstufung der individuellen Bonität des Kreditschuldners befassen.

Eigen-Bonitätscheck kann Verbesserungsmöglichkeiten aufdecken

Es gibt Rating-Agenturen, die permanent oder auf Auftrag hin die Bonität von Schuldnern abklären, um sie anschliessend Auftraggebern gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Ein selbst veranlasster Bonitäts-Check kann Verbesserungsmöglichkeiten offenlegen.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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